„In der Sonne steckt viel Energie – dieses Potenzial sollte genutzt werden!“
Mit der Stuttgarter Solaroffensive fördert die Landeshauptstadt Stuttgart die Installation von Photovoltaikanlagen, um die Energiewende im Stadtgebiet zu beschleunigen. Nutzen Sie die damit verbundenen Fördermöglichkeiten, die keineswegs überall üblich sind, für Ihr eigenes Projekt. Auf diese Weise tragen Sie einen wichtigen Teil zur Energiewende bei.
Wer wird gefördert?
Die Stadt Stuttgart unterstützt Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Pächter sowie Anlagenbetreiber im Rahmen des Energie- und Klimaschutzkonzepts beim Ausbau der Stromerzeugung durch Solarenergie.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind:
- Begleitende Maßnahmen beim Bau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) werden mit maximal 30.000€ bezuschusst, allerdings nur bis zu 50% der förderfähigen Kosten und maximal 300 Euro je kWp installierter Leistung, bzw. maximal 400 € je kWp bei Anlagen über einer Dachbegrünung oder an einer Gebäudefassade.
Als förderfähige, begleitende Maßnahmen gelten folgende, wobei die Kosten für diese begleitenden Maßnahmen im einzureichenden, finalen Angebot einzeln aufgeschlüsselt sein müssen (!):- Ertüchtigung der elektrischen Installationen und Einrichtung des Zählerplatzes zur Umsetzung des erforderlichen Messkonzepts.
- Gerüstarbeiten
- Prüfung der Gebäude‐Statik und eventuell notwendige statische Ertüchtigung (Bericht eines ausgewiesenen Statikers notwendig).
- Versetzung von Bauteilen (zum Beispiel Satellitenschüssel, Schneefanggitter, Solarthermieanlage).
- Baumaßnahmen an der Dachhaut (wenn sie für die Errichtung der PV‐Anlage notwendig sind, zum Beispiel die lokale Abdichtung eines Flachdachs oder der Abbau eines alten Kamins)
- Blitzschutz
- Funkrundsteuerempfänger
- Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen werden mit einer Kapazität von 1 kWh pro kWp der Anlage gefördert. Bei einer 10 kWp PV-Anlage werden beispielsweise maximal 10 kWh Speicher unterstützt. Dabei wird die Leistung mit 100 €/kWh bei einer Maximalfördersumme von 10.000 € gefördert.
- Volleinspeiseanlagen werden genauso wie Teileinspeisungsanlagen behandelt.
- BKW: Da sie so günstig geworden sind und sich sehr schnell durch ihre Nutzung amortisieren, werden steckerfertige PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) nicht mehr extra gefördert.
- Wallboxen: Vorgelagerte Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge werden in diesem Programm nicht mehr gefördert. Es gibt allerdings seit dem 15. April 2026 eine neue Förderung von Ladeinfrastrukturen in Mehrparteienhäusern mit mindestens sechs Ladepunkten vom Bund.
Alle Details zur Förderung im Rahmen der Stuttgarter Solarinitiative enthält die Förderrichtlinie, die man hier herunterladen kann.
Muss die Förderung versteuert werden?
Nach der Mitteilungsverordnung unterliegen bestimmte Umsätze >1500€, auch ausgezahlte Fördergelder, die die Stadt Stuttgart ausbezahlt, der Mitteilungspflicht an die Finanzämter.
Weitere Informationen erhält man von den Stuttgarter SolarScouts
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Stuttgarter Solaroffensive bekommt man bei den lokalen SolarScouts im eigenen Wohnbezirk oder auch beim Amt für Umweltschutz.
