Seit dem 1. Januar 2023 besteht in Baden-Württemberg die Pflicht, auf Neubauten oder sanierten Dächern Photovoltaikanlagen zu installieren. Hintergrund ist, dass mehr als 80 % des Potenzials für Photovoltaikanlagen auf Dächern in Baden-Württemberg bisher ungenutzt sind. Die Photovoltaik-Pflicht soll zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird. Um den Ausbau von Dachflächen-Photovoltaik weiter voranzutreiben, wurde im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz daher eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie bei der Errichtung größerer, offener Parkplätze aufgenommen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Pflicht nun auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden.

Es gibt drei Wege zu errechnen, wie viel Photovoltaik mindestens zu installiert ist. Ein Norddach ist dabei immer komplett ausgenommen (was aber nicht dagegen spricht, es trotzdem zu belegen!)

  • Pauschalnachweis: Überbaute Grundstücksfläche (Dachüberstand muss berücksichtigt werden!) mal 0,06 kWp/m² ergibt die erforderliche PV-Mindestleistung in kWp
  • Standardnachweis: Fläche des Süddachs mal 0,6 ergibt die Mindestmodulfläche
  • Erweiterter Nachweis: Fläche des Süddachs minus der Fläche der beiden Dachfenster mal 0,75. Das ist der Wert der Modulfläche, der mindestens zu belegen ist.

Der kleinste sich ergebende Wert darf zur Anwendung kommen. Dieser Teil des Dachs ist damit zwingend zu belegen. Eine Förderung gibt es dafür nicht.

Belegt man weitere Teile des Dachs, so auch zum Beispiel das Norddach, werden diese zusätzlichen, freiwilligen Teile in Stuttgart entsprechend der Solaroffensive der Stadt Stuttgart anteilsmäßig gefördert.

Weitere Informationen erhält man von den Stuttgarter SolarScouts

Weitere Informationen zu PV-Pflicht und Antworten auf fast alle weiteren Fragen dazu, bekommt man bei den lokalen SolarScouts im eigenen Wohnbezirk.